Orthopädie-Schuhmacher sind systemrelevante Berufe.

Sehr geehrter Herr Jehring,
Frau Staatsministerin Köpping dankt Ihnen für Ihre E-Mail, um deren Beantwortung sie mich gebeten hat. Sie weisen zutreffend darauf hin, dass das Orthopädie-Schuhhandwerk nicht ausdrücklich in der Allgemeinverfügung Verbot von Veranstaltungen vom 20. März 2020 bei den Ausnahmen vom allgemeinen Schließgebot benannt werden. Bei der Erarbeitung der Allgemeinverfügung gingen wir davon aus, dass die Orthopädie-Schuhtechnik unter „Sanitätshäuser“ fällt. Diese können nach wie vor unter Einhaltung hygienischer Bestimmungen und Einschränkung des Publikumsverkehrs zur Deckung des zwingend notwendigen Bedarfs geöffnet bleiben. Versorgungswege der Kunden zu den Sanitätshäusern, einschließlich der Orthopädie-Schuhtechnik, sind nach der Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkungen vom 23. März 2020 zulässig.

Bitte beachten Sie die gestiegenen hygienischen Anforderungen.

Weitere Informationen finden Sie unter coronavirus.sachsen.de

Häufig gestellte Fragen werden auch hier regelmäßig aktualisert beantwortet: coronavirus.sachsen.de/coronavirus-faq.html

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dirk Belling
Referent
Arbeitsgruppe Corona Allgemeinverfügung

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